für elektr. Waagen mit Wägebereich ≤ 5 kg und Eichzulassung [M]
KERN Eichung von elektronischen Präzisionswaagen / Industriewaagen mit Wägebereich ≤ 5 kg und Eichzulassung [M]
Eichen, nach neuer Begrifflichkeit Konformitätsbewerten. Es können nur Waagen mit Bauartzulassung konformitätsbewertet werden. Diese Waagen tragen das Metrologiekennzeichen M.Die Konformitätsbewertung schreibt der Staat vor und sie dient dem Verbraucherschutz. Nach der EU-Richtlinie 2014/31/EU müssen Waagen amtlich konformitätsbewertet (geeicht) sein, wenn sie wie folgt verwendet werden:
Jede Waage wird von KERN geprüft und mit der Konformitätskennzeichnung versehen. Damit ist ihre Genauigkeit im Rahmen der zulässigen Toleranzen bestätigt. Der Geltungsbereich der EU-Eichung erstreckt sich auf alle Mitgliedsstaaten der EU (Europäische Union).
Hinweis: Für die Eichung benötigen wir Angaben zum Aufstellort der Waage (PLZ, Ort, Land).
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